Kondition
Zeitraum: Juni – Oktober/November 2026
Zeitumfang: 2–4 Std./Woche zzgl. Moderation von Präsenz- und virtuellen Workshops
Ort: Mobile Office; 2–4 Präsenzworkshops an Wochenenden
Art der Stelle: Ehrenamtlich
Zeitraum: Juni – Oktober/November 2026
Zeitumfang: 2–4 Std./Woche zzgl. Moderation von Präsenz- und virtuellen Workshops
Ort: Mobile Office; 2–4 Präsenzworkshops an Wochenenden
Art der Stelle: Ehrenamtlich
Die Task Force Professionalisierung unterstützt den am 21.06. neu gewählten erweiterten Bundesvorstand dabei, Vertrauen aufzubauen, gemeinsam arbeitsfähig zu werden, eine tragfähige Zusammenarbeit zu entwickeln und die Strukturreform mit Leben zu füllen.
Für diese Aufgabe existiert bereits ein kleines Facilitation-Team, das um eine weitere Person ergänzt werden soll.
Wenn du Interesse hast, den neuen erweiterten Bundesvorstand in dieser wichtigen Phase zu begleiten, freuen wir uns über deine Nachricht.
Bitte beschreibe kurz deine Erfahrungen in den Bereichen Moderation, Facilitation, Coaching oder Organisationsentwicklung sowie deine zeitliche Verfügbarkeit im genannten Zeitraum.
Nach Sichtung der Bewerbungen laden wir geeignete Kandidat zu einem Kennenlerngespräch mit Vertreter der Task Force Professionalisierung ein. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere deine Erfahrungen in der Begleitung von Teams, deine Moderations- und Facilitation-Kompetenzen sowie dein Verständnis von Führung, Zusammenarbeit und Organisationsentwicklung.
Unser Ziel ist es, gemeinsam herauszufinden, ob die Rolle und die Erwartungen beider Seiten gut zusammenpassen.
Eingehende Bewerbungen werden ausschließlich anhand ihrer fachlichen Qualifikation bewertet. Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Identität, Nationalität, Alter oder Behinderung.
Deine personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden deine Daten entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.